Ein Todesfall bringt viel Schmerz um den Verlust eines Angehörigen. Das Sterben eines Menschen kann für die Angehörigen mit viel Betreuung und Pflege verbunden sein, vor allem dann, wenn der Sterbende daheim begleitet werden kann.

Werden Sterbesakramente gewünscht (Beichte, Krankensalbung und/oder Kommunion) kann dies direkt dem zuständigen Pfarramt mitgeteilt werden oder unter der Notfall-Nr. 041 448 41 51.

Wie in allen Lebenssituationen, sind wir auch in der Zeit des Sterbens und des Abschiednehmens für Sie da. Wir versuchen, Ihnen in den Stunden der Fassungslosigkeit und Trauer beizustehen und besuchen Sie gegebenenfalls auch zu Hause. Wir helfen auch, die ersten Stunden und Tage zu planen, um in dieser Zeit der intensiven Gefühle wieder Boden und Halt zu finden. Besonders dankbar sind wir um frühzeitige Kontaktaufnahme, um die Termine für das Auskünden (Läuten mit der Totenglocke), das Sterbegebet und den Dreissigsten festlegen zu können. Wir können dann auch vereinbaren, wie wir gemeinsam den Beerdigungsgottesdienst vorbereiten können.

Was nun?

Tritt der Tod daheim ein, ist unverzüglich ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. Bei einem Unfall (auch Haushaltunfälle) muss die Polizei verständigt werden.

Es ist heute - von wenigen Ausnahmen abgesehen - durchaus möglich, den Verstorbenen noch für einige Stunden oder über Nacht daheim zu behalten, wenn die Verwandtschaft im vertrauten Umfeld einen ersten Abschied nehmen möchte.

Benachrichtigen Sie das Pfarramt vom Wohnort. Ausserhalb der Bürozeiten gibt Ihnen der Telefonbeantworter die Tel.-Nr. des Notfall-Seelsorgers bekannt.

Der Pfarreileiter oder sein Stellvertreter legt den Beerdigungstermin fest und Sie können mit ihm einen Besuchs- oder Gesprächstermin vereinbaren. Die Gemeindeverwaltung kann keinen kirchlichen Beerdigungstermin festlegen.

  • Friedhofverwaltung benachrichtigen (ärztliche Bescheinigung des Todes mitbringen)
    Friedhofsverwaltung Ballwil
    Friedhofsverwaltung Eschenbach
    Friedhofsverwaltung Inwil
     
  • Begräbnisart festlegen (Erdbestattung/Kremation)
     
  • Grabart entscheiden (Einzel-, Familien-, Hallen-, Platten-, Gemeinschafts- grab, Urnenfeld)
     
  • Friedhofverwaltung verständigt Friedhofgärtner!
     
  • Einsargen und Leichentransport veranlassen
     
  • Überführung des Leichnams in die Totenkapelle (die Totenkapelle bleibt offen, wenn sich ein Sarg oder eine Urne darin befindet), Licht brennen lassen, Kühlaggregat wird vom Friedhofpersonal betreut
     
  • Todesanzeigen in Zeitungen aufgeben, evtl. auch Leidzirkulare (bei Druckerei) 
     
  • evtl. Sarg-Bouquet bestellen.
     
  • 4 Umträger bestellen (Nachbarn, Freunde, Vereinskameranden) evtl. von der Gemeinde aufbieten
     
  • ggf. Leidessen im Restaurant bestellen.