Der Kirchgemeinde Ballwil gehören rund 2000 Katholikinnen und Katholiken des Gemeindegebietes Ballwil, der Weihler Gerligen, Gibelflüh, Ottenhusen sowie einzelner Höfe der Gemeinden Eschenbach und Inwil an.
Gemäss dem weltweit einzigartigen dualen System in der Schweiz, erfüllt sie eigenständig die Aufgaben, die ihr durch die demokratische Verfassung der Landeskirche des Kantons Luzern zustehen. Insbesondere schafft sie gute Voraussetzungen für die Seelsorge der Pfarrei, regelt die Verwendung der Steuergelder, die Besoldungen und sorgt für den Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen der Kirchgemeinde und Pfarrei. Ihre Organe sind die Kirchgemeindeversammlung, der Kirchenrat und die Rechnungsprüfungskommission. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Einmal im Jahr wird eine ordentliche Kirchgemeindeversammlung einberufen. Der Kirchenrat sowie die Rechnungsprüfungskommission wird alle 4 Jahre neue gewählt. Stille Wahlen sind möglich.
Die Kirchgemeinde Ballwil arbeitet eng mit den Kirchgemeinden Eschenbach und Inwil im Pastoralraum Oberseetal zusammen. Im Zusammenarbeitsvertrag vom 01. Januar 2019 ist diese Zusammenarbeit geregelt.
Der Kirchenrat
Der Kirchenrat wird alle vier Jahre durch das katholische Volk der Kirchgemeinde gewählt und besteht aus sechs Mitgliedern.
Monatlich findet eine Kirchenratsitzung statt und jährlich eine Kirchgemeindeversammlung.
Die Hauptaufgaben umfassen:
- Verwalten der Finanzen und Versicherungen
- Personalwesen
- Bauwesen mit Unterhalt und Renovationsarbeiten
- Kommunikation nach aussen
- Einsetzen von Kommissionen
- Führen des Archivs
Die Verwaltungsrechnung muss jährlich der Landeskirche des Kantons Luzern vorgelegt werden und alle vier Jahre findet eine Inspektion durch den Synodalverwalter statt.